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1. Allgemeines

Lieferungen führen wir ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Lieferbedingungen durch. Entgegenstehende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Unsere Lieferbedingungen gelten auch für Erweiterungen des Vertragsumfanges, für Folgeaufträge und für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden.

2. Angebote und Preise

2.1 Bis zum Abschluss des Vertrages sind Angebote und Preise freibleibend und unverbindlich. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Versandort 74354 Besigheim einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Fracht und Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

2.2 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschlägen, Rechnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.3 Zahlungen sind in Euro und binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, wir behalten uns allerdings das Recht vor auf Vorkassenzahlung zu bestehen. Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungstermins oder bei Verzug des Kunden berechnen wir vom Fälligkeitstag ab Verzugszinsen in Höhe von 3 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

3. Umfang der Lieferung

3.1 Für den Umfang der Lieferung ist im Falle unseres Angebotes und dessen rechtzeitiger Annahme das Angebot, im Übrigen unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen sowie Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.2 Bei der Bestellung von Industriearmaturen ist der Kunde verpflichtet, uns das Medium und dessen Druckwerte exakt anzugeben. Andernfalls übernehmen wir keinerlei Haftung wegen Beschädigung oder Zerstörung des Liefergegenstandes durch das Medium oder dessen Druck. Für Folgeschäden gilt in jedem Falle § 7.10 dieser Lieferbedingungen.

4. Lieferzeit

4.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der von dem Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.

4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

4.5 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

5. Gefahrübergang und Entgegennahme

5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgten oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

5.2 Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich verzögert geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.3 Teillieferungen sind zulässig von Seiten der NieRuf GmbH.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vor-behalt).

6.2 In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außer-gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.4 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

6.5 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit dem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

6.6 Bei Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück, das im Eigentum des Kunden steht, erfolgt die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB).

6.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Vorlagen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um Mehr als 20 % übersteigt.

7. Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, und deren Folgen, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

7.1 Die Gewährleistungsfrist für alle Verkaufswaren beträgt zwölf Monate ab Datum der Auslieferung durch uns.

7.2 Mängelrügen sind unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln jedoch spätestens innerhalb zwei Tagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort zu erheben.

7.3 Wir leisten Gewähr ausschließlich in der Weise, das wir schadhafte Teile nach unserer Wahl ausbessern oder neu liefern. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

7.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind; ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

7.5 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels im Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der mittelbaren Kosten für die Ausbesserung des schadhaften Teiles oder – falls erforderlich- die Anschaffung eines Ersatzstückes zu verlangen. Mehrkosten, die infolge des Einbaus des Liefergegenstandes entstehen, tragen wir nicht.

7.6 Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten des Ersatzstückes einschließlich seiner Versendung bzw. die Kosten der Ausbesserung des schadhaften Teils einschließlich seiner Versendung. Alle sonstigen Kosten, insbesondere Mehrkosten, die infolge des Einbaus des Liefergegenstandes entstehen, trägt der Kunde.

7.7 Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf er ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

7.8 Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

7.9 Für von uns gelieferte Fremderzeugnisse geben wir die Gewährleistung des Vorlieferanten in vollem Umfang weiter, indem wir hiermit unsere diesbezüglichen Ansprüche an unseren Kunden abtreten, der die Abtretung annimmt. Solange der Vorlieferant zur Gewährleistung verpflichtet ist, ihm die Gewährleistung möglich und sie ihn gegenüber durchsetzbar ist, entfällt unsere eigene Gewährleistungsverpflichtung.

7.10 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.11 Für Artikel die mit „NieRuf-Garantie“ auf der Detailseite unter www.nieruf.de gekennzeichnet sind, gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten. Die Garantiezeit beginnt ab dem Tag der Auslieferung. 

Die „NieRuf-Garantie“ findet keine Anwendung für:

-       ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung

-       fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte

-       Verschleiß 

-       fehlerhafte oder nachlässige Behandlung

-       falsche Handhabung oder Bedienung

-       ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, 

-       chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse

-       Sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind

8. Haftung für Nebenpflichten

Wenn durch unser Verschulden der gelieferte Gegenstand vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen der Ziff. 7 und 9 entsprechend.

9. Recht des Kunden auf Rücktritt und unsere sonstige Haftung

9.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat, ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung entsprechend mindern.

9.2 Liegt Leistungsverzug i.S.d. Ziff. 4 der Lieferbedingungen vor und gewährt der Kunde uns nach Verzug eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und halten wir die Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt.

9.3 Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.

9.4 Der Kunde hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenen Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Ausbesserung oder der Ersatzlieferung durch uns. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

9.5 Das Angebot der NieRuf GmbH richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und nicht an Verbraucher. Generell nehmen wir keine Ware zurück. Sollte eine Warenrücksendung erforderlich sein, ist diesbezüglich eine vorherige Kontaktaufnahme des Kunden mit uns erforderlich. Rücksendungen sind grundsätzlich freizumachen oder kostenfrei durch uns abholen zu lassen. Kosten für Rücksendungen per Nachnahme oder unfrei werden von uns nicht übernommen. Eine Rücknahme nach Absprache kann nur insoweit erfolgen, dass die Ware unbeschädigt/unbenutzt und sachgemäß, z.B. in Originalverpackung verpackt ist, es wird in diesem Fall eine Wiedereinlagerungsgebühr von min. 30% vom Bruttolistenpreis erhoben.

Artikel die mit „NieRuf-Umtausch“ auf der Detailseite unter www.nieruf.de gekennzeichnet sind, können innerhalb von 21 Tagen ohne Einlagerungsgebühr zurückgeschickt werden. 

Voraussetzung:

-       Original verpackter Artikel

-       Nicht eingebaut

-       Maximal 5 Stück pro Lieferung

-       Rückversand erfolgt auf Ihre Kosten

Eingebaute Teile, nicht vollständige Teile und durch mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung beschädigte Ware können nicht gutgeschrieben werden. 

Die Rückgabezeit beginnt ab dem Tag der Auslieferung durch die NieRuf GmbH.

Sonderartikel, Artikel die auf Kundenwunsch angepasst wurden (z.B. Druckeinstellung), sowie Artikel der Kategorie Sicherheitsventile, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

10. Recht des Lieferers auf Rücktritt

Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziff. 4 der Lieferbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so müssen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.

11. Erfüllungsort, Gerichtstand, Teilunwirksamkeit

11.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist 74354 Besigheim.

11.2 Für diesen Vertrag und seine Auslegung sowie für die sonstigen Beziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages oder dieser Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Falle sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmungen weitest möglich entspricht. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.


FAQ

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Unser zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 gehört zu unserer DNA. Durch unsere Prüfstände können wir Druckprüfungen mit bis zu 350 bar mit Luft und Wasser sowie Leckageprüfungen nach DIN EN 122661 durchführen.

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